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   VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242   

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https://dejure.org/2012,14781
VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242 (https://dejure.org/2012,14781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2012 - 14 CS 12.242 (https://dejure.org/2012,14781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 14 CS 12.242 (https://dejure.org/2012,14781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität; Ermessensausübung; "passive" Duldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensausübung bei der Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 76 S. 2
    Ermessensausübung bei der Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nach der gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage (BVerwG vom 25.3.1993 Az. 1 ER 301/92 RdNr. 3) zu Recht abgelehnt.
  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 14 B 01.67
    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242
    Die schlichte ("passive") Duldung hindert den Erlass einer Nutzungsuntersagung ohne Hinzutreten besonderer Umstände grundsätzlich nicht (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 14 B 01.67 RdNr. 13).
  • VGH Bayern, 05.07.2004 - 15 CS 04.58

    Voraussetzung einer Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242
    Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßem Ermessen, eine formell rechtswidrige Nutzung zu untersagen (BayVGH vom 5.7.2004 Az. 15 CS 04.58 RdNr. 20).
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242
    Selbst wenn zu Gunsten des Antragstellers unterstellt wird, dass ähnliche Angaben "im Ansatz" bereits durch seine Bezugnahme auf den Antragsschriftsatz vom 6. September 2011 an das Verwaltungsgericht in das Verfahren eingeführt wurden (vgl. S. 9 unten) und sie deshalb ausnahmsweise auch im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden können (BayVGH vom 10.7.2006 Az. 1 CS 06.407 RdNr. 25 m.w.N.), führt das im vorliegenden Fall zu keinem abweichenden Ergebnis.
  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242
    Die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen unterliegt nicht der Verwirkung (BayVGH vom 2.9.2010 Az. 14 ZB 10.1461 RdNr. 9 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 4 UE 470/90

    Zum Erlaß eines Duldungsverwaltungsaktes - hier: Duldung einer rechtswidrigen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242
    Ein speziell auf das Einlagern von Getreide in der streitgegenständlichen, von der B...straße aus gesehen rechten Halle bezogenes, ausdrücklich oder konkludent erklärtes Einverständnis der Behörde, das beim Antragsteller ein Vertrauen in das zumindest vorübergehende Belassen des von ihm realisierten Nutzungsumfangs hätte begründen können ("aktive" Duldung, vgl. HessVGH vom 29.3.1993 Az. 4 UE 470/90 RdNr. 11), wird auch in der zitierten Beschwerdebegründung nicht behauptet.
  • VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 3323/13

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb

    Eine schlichte, hier allein in Rede stehende passive Duldung hindert ein Einschreiten ohne Hinzutreten besonderer Umstände grundsätzlich nicht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 25.05.2012 - 14 CS 12.242, Rdnr. 18; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 18.11.2008 - 7 A 103/08, Rdnrn. 48 f. ).
  • VG München, 16.03.2015 - M 8 K 14.5243

    Variationsbreite der genehmigten Nutzung bei Umwandlung von "Pilsstübchen mit

    Die Notwendigkeit zusätzliche Erwägungen über das "Für und Wider" eines Einschreitens anzustellen, besteht jedoch nur dann, wenn besondere Sachverhaltsumstände gegeben sind, die es im konkreten Fall rechtfertigen könnten, ausnahmsweise auf ein Vorgehen gegen die in Rede stehende bauliche Anlage zu verzichten (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2012 - 14 CS 12.242 - juris; OVG Saarland, B.v. 30.9.2004 - 1 R 24/03 - juris Rn. 39).

    Die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen unterliegt nicht der Verwirkung (BayVGH, B.v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461 und B.v. 25.5.2012 - 14 CS 12.242 - beide juris).

  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 15 ZB 12.2736

    Nutzungsuntersagung; Haltung von Eseln, Ziegen und Schweinen im allgemeinen

    Auch hindert die schlichte Duldung den Erlass einer Nutzungsuntersagung ohne Hinzutreten besonderer Umstände grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2012 - 14 CS 12.242 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 6.12.2011 - 15 CS 11.2402 - juris Rn. 12; jeweils m.w.N.).
  • VG Ansbach, 17.10.2012 - AN 9 K 12.00385

    Vorlage eines Bauantrags; Nutzungsänderung Gaststätte - Diskothek

    Eine "aktive" Duldung, d.h. ein ausdrücklich oder konkludent erklärtes Einverständnis der Behörde mit der streitgegenständlichen Nutzung, ist nicht erkennbar (BayVGH vom 25.5.2012 Az. 14 CS 12.242).
  • VG Ansbach, 28.05.2018 - AN 17 S 18.00716

    Erfolgloser Eilantrag gegen Beseitigungsanordnung für Kfz-Stellplatz im

    Denn die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen unterliegt auch bei jahrelanger Untätigkeit der Behörde nicht der Verwirkung (BayVGH, B. v. 25.5.2012 - 14 CS 12.242, juris; BayVGH, B. v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461, juris).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 15 C 13.2483

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Nutzungsuntersagungsverfügung; Wohnnutzung im

    Allein durch das Nichteinschreiten während eines längeren Zeitraums entsteht kein schutzwürdiges, im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigendes Vertrauen (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2012 - 2 ZB 12.340 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.5.2012 - 14 CS 12.242 - juris Rn. 18; Moldovsky, a.a.O., Art. 76 Rn. 76 jeweils m.w.N.).
  • VG Ansbach, 22.09.2014 - AN 3 K 14.00960

    Werbeanlagen im Außenbereich; Bestandsschutz - verneint

    Denn die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen unterliegt auch bei jahrelanger Untätigkeit der Behörde nicht der Verwirkung (BayVGH, B. v. 25.5.2012 - 14 CS 12.242, juris; BayVGH, B. v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461, juris).
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